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Etikettierung, Zutaten

Die Änderung der Etikettierungsrichtlinie für Lebensmittel aus dem Jahre 2003.

Was hat´s damit auf sich?

Historie

Im November 2002 verkündete VerbraucherInnenschutzkommissar David Byrne in Brüssel, dass man sich auf eine Änderung der Etikettierungsrichtlinie 2000 zugunsten von Allergikern verständigt habe. Die Freude war groß und der Zeitplan sah vor, dass ab 2005 die Allergenauszeichnung zwingend vorgeschrieben würde.

Nun, die Änderung ist tatsächlich verabschiedet worden, aber die zwingende Allergenauszeichnung kommt erst 2006.

Was sich ändert, was bleibt

Der neue Zeitplan konkret

Bis zum 25. Nov. 2004 müssen die Mitgliedstaaten die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben. Ab diesem Zeitpunkt kann nach der neuen Richtlinie etikettiert werden, muss aber nicht.

Ab dem 25. Nov. 2005 ist dann der Handel mit Lebensmitteln ohne die neue Etikettierung verboten. Ausgenommen vom Verbot bleiben Lebensmittel, die mit alter Etikettierung schon im Handel und noch nicht verkauft sind.

Realiter ist also davon auszugehen, dass wir ab Frühjahr 2006 die neue Etikettierung uneingeschränkt in den Regalen der Supermärkte vorfinden werden.

Quellen:

Richtlinie 2000/13 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie der Werbung hierfür, ABl L Nr. 109 S. 29 ff (kurz: Etikettierungsrichtlinie)

und

Richtlinie 2003/89 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. November 2003 zur Änderung der Richtlinie 2000/13 EG hinsichtlich der Angabe der in Lebensmitteln enthaltenen Zutaten, ABl L Nr. 308 S. 15 ff (kurz: Allergenrichtlinie)

"Etikettierungsrichtlinie" und "Allergenrichtlinie" sind keine amtlichen Kurzformen.

Letzte Änderung am 04.12.2011

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