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Laktosegrenzwert für Laktoseintoleranz?

In der EU, wie in den USA beschäftigte man sich in diesem Jahr mit dem Phänomen der um sich greifenden Laktoseintoleranz.

Die Betroffenen könnten sich freuen, wenn mehr dabei heraus gekommen wäre, als das bloße Besprechen des Problems und aus der Luft gegriffene Grenzwerte. Gerades das aber ist der Stand der Dinge.

Im Mai berichteten wir über die NIH – National Instituts of Health, die ein Konsensus-Statement zu Laktoseintoleranz und Gesundheit abgegeben hatten.

Nun blies die EFSA – European Food Safety Authority – europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit – ins selbe Horn. Ihre wissenschaftlichen Statements sind Grundlage für politisches Handeln innerhalb der EU.

Im September wurde ihre "wissenschaftliche Stellungnahme zu Laktosegrenzwerten bei Laktoseintoleranz und Galaktosämie" veröffentlicht.

Darin konstatiert die EFSA, dass ein einzelner Grenzwert für sämtliche Laktoseintoleranten wegen der großen Bandbreite individueller Toleranzen nicht bestimmt werden kann.

Hätte man es dabei belassen, es wäre gut gewesen. Aber nein, ein Grenzwert musste her, den man aufgrund von Kurzzeit–Studien errechnete.

Wie in den USA, konnte man keine einzige Studie zu Hilfe nehmen, die die Langzeitfolgen von Laktosekonsum auf Betroffene eruiert hätte, denn die gibt es noch immer nicht. Nach alt bekanntem Muster wurden die existierenden Kurzzeit–Studien herangezogen, bei denen nur die unmittelbaren bzw. kurzzeitigen Folgen des Laktosekonsums Beachtung fanden.

Aufgrund dieser Studien kommt die EFSA zu dem Schluss, dass die breite Mehrheit der Betroffenen 12 g Laktose als Einzelgabe ohne oder mit geringen Problemen vertragen würde. Und viele würden sogar bis zu 24 g Laktose über den Tag verteilt vertragen!

Diese Äußerungen werden von Industrie, Heilbehandlern und Ernährungsexperten so verstanden werden, wie sie gemeint sind: 12 g Laktose täglich - etwa 3 gehäufte Teelöffel – sind verträglich.

Wer zukünftig trotzdem Probleme hat, dem wird nicht geglaubt werden, dass er/sie ein Minoritätenproblem hat.

Als EU – BürgerInnen dürfen wir nun dankbar sein, denn wir wissen jetzt, dass die breite Mehrheit der Laktoseintoleranten die versteckte Laktose in Brot und Gebäck, Fleisch und Wurstwaren, Getränken und Gewürzen unbeschadet übersteht und sogar noch zwei Joghurts, etwas Käse, eine Pizza, etwas Quark und ab und zu ein Eis verträgt. Die Nahrungsmittelhersteller können – der EFSA sei Dank – ihre gewohnten Herstellungsprozesse beibehalten und zukünftig die Verarbeitung von Laktose in milchfremden Lebensmitteln noch verstärken.

Kein Betroffener muss auf Milchprodukte verzichten, der Milchmarkt bricht zukünftig deshalb nicht zusammen, alles ist gut, Aufregung nicht angesagt, so die Botschaft.

Wir hatten nicht wirklich anderes erwartet.

Bei aller Ignoranz, trägt die EFSA zur einer Klarstellung bei, die viele Betroffene bisher vor Rätsel gestellt hat: Warum vertrage ich keine L-freie Milch? Wer es bisher noch nicht wusste oder glauben wollte, kann es jetzt bei der EFSA nachlesen, in Deutschland heißt "laktosefrei" nicht wirklich laktosefrei.

Es ist ähnlich wie mit gentechnikfrei, schadstofffrei u.ä. Restmengen dürfen noch vorhanden sein. So sind in Deutschland unter der Bezeichnung "laktosefrei" noch 100 mg / 100 g des Endproduktes erlaubt, also 1 g auf 1 kg. Das ist mehr als in in den meisten anderen Ländern mit nationalen Grenzwerten und für die L–frei–Milchindustrie erfreulich. Denn die schafft es mit ihrer enzymatischen Spaltung der Laktose in ihren Milchprodukten nicht zu völliger Laktosefreiheit. Auf einen Liter – ~ 1 kg – laktosefreie Milch kommt so ungefähr 1 g Rest–Laktose.

Die nordeuropäischen Länder sind da unabhängiger. Die lassen nur 10 mg / 100 g als laktosefrei durchgehen.

Der deutsche Grenzwert, wen wundert es, orientiert sich also genau an den Bedürfnissen der L–frei–Milchhersteller.

Fortsetzung folgt im Januar unter dem Thema: Neue Erkenntnisse zur LI–Symptomatik.

Beim Dauerthema chinesischer Milchskandal ist ein neues Kapitel eröffnet worden.

Der Vater eines erkrankten Kindes – Zhao Lianhai – war so frei, Schadensersatz zu fordern und sich mit anderen geschädigten Eltern zusammen zu tun, in dem er sie über das Internet vernetzte. Das erregte Anstoß bei den Behörden, die eine Mitschuld am Vertuschen des Skandals traf. Nun wird er unfreiwillig zum Märtyrer, denn er wurde verhaftet und zu 2 ½ Jahren Haft verurteilt. Grund: Anstiftung zu öffentlicher Unruhe.

Vermutlich wurde er zwischenzeitlich bedroht und gefoltert, denn er zog unverständlicherweise seine angekündigte Berufung zurück und will angeblich mit seinem Anwalt nichts mehr zu tun haben.

Gegen derartige Willkür protestieren wir schärfstens!

Letzte Änderung am 04.12.2011

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